AGB

AGB's

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen B2B


§ 0. Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten unmittelbar in allen Kaufvetragsbeziehungen zwischen der Firma W. Sinemus GmbH, nachfolgend „Verkäufer“ genannt, und Unternehmern im Sinne des §14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Käufer). Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Verkäufer einen Vertrag durchführt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben. Unsere AGB gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für künftige Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Kunden.
 

§ 1. Vertragsanbahnung, Angebot und Bestellung

1. Alle Angebote sind stets freibleibend bis zum Festabschluß. Mit der Bestellung einer Ware oder Leistung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware oder Leistung erwerben zu wollen. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot binnen 2 Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann durch den Verkäufer entweder durch Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware/Leistung erklärt werden. Der Käufer 
ist zur sofortigen Prüfung der Auftragsbestätigung des Verkäufers verpflichtet. Etwaige Abweichungen von seiner Bestellung sind unverzüglich zu rügen. Unterbleibt dies, so richtet sich der Vertragsinhalt nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung des Verkäufers.
2. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Lieferungsmöglichkeit bleibt grundsätzlich vorbehalten.
 

§ 2. Preise und Zahlungsbedingungen, Verzug

1. Alle Preise gelten ab Lager Hagen ausschließlich Verpackung, zzgl. der am Tag der Lieferung geltenden MWSt. Die Preise werden grundsätzlich nach dem am Liefertag gültigen Listenpreis berechnet, soweit dies nicht anderweitig schriftlich vereinbart ist. Preisänderungen bleiben vorbehalten, wenn während der Laufzeit eines Abschlusses Preisänderungen für Transportkosten, Wareneinkäufe, Löhne, etc. entstehen.
Unsere Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt rein netto Kasse zu begleichen. Sind anderweitige Zahlungsbedingungen vereinbart, gelten die in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesenen Bedingungen als vereinbart. Mit Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels, spätestens nach 14 Tagen, werden Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangt.
2. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen etwaiger Beanstandungen oder Gegenansprüche seitens des Käufers sind ausgeschlossen.
 

§ 3. Lieferung und Versand, Lieferverzögerung, Gefahrübergang

1. Die Angabe einer Lieferzeit ist ohne Gewähr und stets als annähernd zu betrachten. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt frühestens mit Abschluss des Vertrages und setzt die Abklärung aller kaufmännischen und technischen Fragen voraus. Der Beginn der Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat und etwaige vereinbarte Vorauszahlungen geleistet hat.
Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
2, Im Falle eines durch uns zu vertretenden Lieferverzugs kann der Käufer uns nach einer schriftlichen Mahnung eine angemessene  weitere Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Annahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist und aller weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche des Kunden – insbesondere Schadensersatzforderungen wegen Schlechtleistung oder Nichterfüllung – sind ausgeschlossen.
3. Die Warenlieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware zur Abholung am Zentrallager des Verkäufers. Verpackung, Transport, Versicherung sind exclusive. Lieferung und Versand erfolgt stets auf Wunsch des Käufers gem. § 447 BGB auf dessen Rechnung und Gefahr. Die Gefahr für den Untergang, die Verschlechterung  oder das sonstige Abhandenkommen der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer am Zentrallager des Verkäufers auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen, wie z.B. den Transport übernommen hat. Die unbeanstandete Übernahme der Sendung durch den Frachtführer gilt als Beweis für ordnungsgemäße Beschaffenheit der Verpackung und Verladung. Bei Montagen durch den Verkäufer geht die Gefahr spätestens mit der Ankunft der Materialien auf dem Grundstück/Bestimmungsort des Käufers auf den Käufer über.
Transportschäden sind sofort beim Transporteur anzumelden, wobei die vorgeschriebene Schriftform einzuhalten ist. Bei Anlieferung durch Spedition, Paketdienst oder Werk-LKW muß diese schriftliche Meldung innerhalb 3 Werktagen vorliegen.
 

§ 4. Mängelrüge und Haftung für Mängel

1. Jede Lieferung ist sofort auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu kontrollieren. Meldungen über fehlende Waren sind uns binnen 2 Tagen nach Warenerhalt, erkennbare Materialfehler innerhalb 3 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich und begründet anzuzeigen.

2. Ist die Ware aus einem Liefergeschäft mangelhaft, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der Kaufsache sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Schlägt diese nach wenigstens zwei zumutbaren Versuchen endgültig fehl, ist dem Käufer das Recht vorbehalten, zu mindern, oder wenn der Mangel erheblich ist, vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung vom Vertrag zurück steht ihm daneben ein Schadenersatz nicht zu.
Bei Wertminderung beschränkt sich der Ersatz auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

3. Schadenersatzansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung einer vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

4. Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, für fehlerhafte Behandlung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Reinigung und Pflege, chemische u. o. mechanische Einflüsse  etc. entstehen, sofern diese nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

5. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung ausgeschlossen. Im Falle grober Pflichtverletzung ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, gleichermaßen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen haften wir nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Rückgriffsrechte nach § 478 BGB bleiben mit der Maßgabe unberührt, dass uns für den Ausgleich im Rückgriffsfalle das Recht eingeräumt ist, nach unserer Wahl nachzuerfüllen und zwar durch Reparatur oder Neulieferung.  

6. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 1 Jahr, gleich ob bei Lieferung oder Montage / Werkvertrag.

7. Eine Mängelrüge hemmt die Verjährung der Gewährleistungsansprüche ausdrücklich nicht, wenn wir nach Überprüfung der Mängelursachen feststellen, dass wir für den Mangel nicht verantwortlich sind und dies mitteilen.


§ 5.Sonderanfertigungen

1. Sonderanfertigungen sind alle Produkte oder Dienstleistungen, die nicht in den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preislisten des Verkäufers enthalten sind. Für Sonderanfertigungen ist vom Käufer/Auftraggeber nach Erhalt der Auftragsbestätigung eine Anzahlung zu leisten, soweit nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist. 
2. Evtl. vereinbarte Lieferzeiten beginnen frühestens mit Gutschrift der vollständigen Anzahlung beim Verkäufer zu laufen. Der Restbetrag ist zahlbar bei Mitteilung der Fertigstellung und Übermittlung der Rechnung . 
3. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass Rücknahmen grundsätzlich ausgeschlossen sind.
 

§ 6. Mündliche Nebenabreden

Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden oder Zusagen sind für den Verkäufer erst bindend, wenn Sie von Käufer und Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.
 

§ 7. Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren/Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegen den Käufer stehenden Forderungen alleiniges Eigentum des Verkäufers. 
Der Kunde darf die Liefergegenstände im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsgangs weiter veräußern, solange unser Eigentumsvorbehalt an den Gegenständen gemäß nachfolgend Ziff. 7.2. gewahrt bleibt. Übereignung, Sicherungsübereignung, Verpfändung u. ä. Maßnahmen sind dem Kunden nicht gestattet.

2.Für den Fall der Weiterveräußerung der Liefergegenstände tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen an uns ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte entstehen. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Sofern wir lediglich Miteigentümer der veräußerten Güter sind, erfolgt die Abtretung nur bis zur Höhe unserer Forderungen gegen den Kunden.

 

§ 8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke des Vertrages.
 

§ 9. Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.


Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).